Allgemeine Geschäftsbedingungen von notíum

Die notíum GbR bietet ihren Kunden eine Software as a Service (SaaS)-Lösung für die Verwaltung von Klientenakten sowie Mitarbeiter*innen einer Organisation, Erfassung von Leistungen und deren Abrechnung. Die Nutzung sowie die Testnutzung des notíum-Dienstes unterliegt folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn die notíum GbR deren Geltung nicht widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt.

§ 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1 „Abonnementdauer” bezeichnet die anfängliche Laufzeit des Abonnements des notíum-Dienstes und jede

nachfolgende Verlängerungsperiode (falls zutreffend).

1.2 „Autorisierte Nutzer“ sind zugelassene Nutzer oder Nutzer, die die Vorgaben von notíum erfüllen und sich

innerhalb des zulässigen Nutzungskontingents befinden.

1.3 „Drittanbieterdienste” sind alle Anwendungen, Integrationen, Plugins, Software, Code, Online-Dienste, Sys-

teme und andere Produkte, die nicht von notíum entwickelt wurden und in irgendeiner Weise mit dem

notíum-Dienst interagieren.

1.4 „Kunde“ bezeichnet den Vertragspartner von notíum, der notíum mit der Erbringung der notíum-Dienste für

sich und die von ihm ausgewählten Nutzer beauftragt.

1.5 „Kundendaten” sind Inhalte und alle anderen Daten, die für die Verwendung mit dem notíum-Dienst ausge-

wählt wurden.

1.6 „notíum-Code” bezeichnet den Code, der von notíum entwickelt und dem Kunden zur Nutzung in Verbin-

dung mit dem notíum-Dienst zur Verfügung gestellt wird, zu dem auch die von notíum entwickelten und

bereitgestellten SDK(s), Integrationen, APIs und Plugins gehören können.

1.7 „notíum-Dienst” umfasst die spezifischen eigenentwickelten Software-as-a-Service-Produkte von notíum,

einschließlich aller zugehörigen notíum-Codes, mit Ausnahme von Drittanbieterdiensten.

1.8 „notíum-Technologie” bezeichnet den notíum-Dienst, alle damit zusammenhängenden oder zugrundelie-

genden Dokumentationen, Technologien, Codes, Know-how, Logos und Vorlagen, alles, was als Teil eines

etwaigen Supports oder anderer Dienstleistungen geliefert wird, sowie alle Aktualisierungen, Änderungen

oder abgeleiteten Werke eines der vorgenannten, einschließlich etwaigen Feedbacks.

1.9 „Verbundenes Unternehmen“ ist jede Organisation, die von einer Partei dieser Vereinbarung kontrolliert

wird, oder die die Kontrolle über diese hat, oder die die gemeinsame Kontrolle mit einer der Parteien dieser

Vereinbarung innehat, wobei „Kontrolle“ entweder die Befugnis zur Leitung der Geschäftsangelegenheiten

der Organisation oder das Eigentum von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile der Organisation

bedeutet.

1.10 „Vertrauliche Informationen“ umfassen Codes, Datensammlungen, Erfindungen, Know-how, Produktpläne

sowie technische und finanzielle Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauscht werden

und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden oder aufgrund der Umstände, die

mit der Offenlegung verbunden sind, und der Art der offengelegten Informationen vernünftigerweise als

vertraulich gelten sollten.

Weitere Begriffe sind in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung oder in den entsprechenden servicespe-

zifischen Bedingungen, Richtlinien oder Anlagen definiert.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Die Online-Darstellung des notíum-Dienstes beinhaltet noch kein bindendes Angebot, sondern stellt eine

Aufforderung zur Bestellung an den Kunden dar.

Der Kunde gibt unter Geltung dieser AGB zwischen notíum ein Vertragsangebot ab, indem der Kunde im

Rahmen des Registrierungsprozesses auf „kostenpflichtig bestellen“ klickt und dabei die Geltung der AGB

durch Setzen des entsprechenden Hakens akzeptiert. Der SaaS-Vertrag kommt zustande, wenn notíum

die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail spätestens fünf Tage nach der Be-

stellanfrage annimmt. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellanfrage folgt unmittelbar nach dem Absen-

den der Bestellanfrage und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Vor Absenden der Bestellanfrage kann der Kunde seine Angaben prüfen und seine Angaben ggf. korrigie-

ren. Eine Bestellung kann auch insgesamt durch Schließen des Browsers abgebrochen werden.

2.2 notíum speichert den Vertragstext. Der Kunde kann den Vertragstext im Kundenkonto einsehen.

2.3 Die Vertragssprache ist deutsch.

2.4 Geltung der AGB bei Autorisierten Nutzern der notíum-Dienste

Die Nutzungsbedingungen dieser AGB zwischen notíum und dem Nutzer werden abgeschlossen,

  • indem der Nutzer bei der Registrierung seines Nutzer-Accounts bei „Ich habe die AGB gelesen und bin mit Ihrer Geltung einverstanden.“ einen Haken setzt oder
  • indem der Nutzer sich in sonstiger Weise mit der Geltung der AGB einverstanden erklärt.

§ 3 KONTOERÖFFNUNG UND KONTONUTZUNG

3.1 Nutzung durch Autorisierte Nutzer

Autorisierte Nutzer können Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Dienstleister (wie Steuerberater etc.) des Kun-

den sein, einschließlich der mit dem Kunden Verbundenen Unternehmen, sofern ihre Nutzung nur zuguns-

ten des Kunden erfolgt. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Nutzung und den Zugriff aller Auto-

risierten Nutzer und deren Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung. Die Nutzung durch alle Auto-

risierten Nutzer in ihrer Gesamtheit wird auf ggfs. anwendbare Beschränkungen des Nutzungsumfangs

angerechnet.

3.2 Anmeldung Autorisierter Nutzer

Der Kunde kann Autorisierte Nutzer zur Nutzung der notíum-Dienste anmelden, indem er in der Account-

Verwaltung einen neuen Nutzer-Account anlegt und mit „Kostenpflichtig aktivieren“ bestätigt. Dabei entste-

hen die jeweils angezeigten Zusatzkosten je autorisiertem Nutzer. Der Kunde kann notíum auch in Text-

form beauftragen, einen oder mehrerer Nutzer unter diesem SaaS-Vertrag hinzuzufügen.

3.3 Kontosicherheit

Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Benutzer-IDs, Passwörter und andere Zugangsdaten (z.B. API-

Token) für den notíum-Dienst streng vertraulich behandelt und nicht an Unbefugte weitergegeben werden.

Wenn ein autorisierter Nutzer nicht mehr für den Kunden tätig ist bzw. sein wird, liegt es in der Verantwor-

tung des Kunden den Zugang dieser Person zu seinem Konto und allen notíum-Diensten unverzüglich zu

sperren und/oder das Konto zu löschen bzw. zu deaktivieren.

Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Konten, Passwörter oder

Zugangsdaten und derer seiner Nutzer vorgenommen werden. Der Kunde hat notíum unverzüglich über

jeden Sicherheitsverstoß oder jede unberechtigte Nutzung seines Kontos zu informieren. Konten werden

bestimmten Kunden und Nutzern gewährt und dürfen nicht mit anderen geteilt werden.

§ 4 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

4.1 Nutzung der notíum-Dienste

notíum gewährt dem Kunden und dem Nutzer ein weltweites, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares,

nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht während der jeweiligen Abonnementdauer, auf den notíum-Dienst

in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ausschließlich für Geschäftszwecke des Kunden mit der ver-

einbarten Anzahl an Nutzern zuzugreifen und diesen zu nutzen.

Die Überlassung von Quellcode ist nicht geschuldet.

Der Kunde ist berechtigt, einzelne Nutzerprofile zu aktivieren oder zu deaktivieren. Die Berechnung der

Gebühren erfolgt nach tatsächlicher Nutzung gemäß der Regelung der Ziffer 9.1.

4.2 Dokumentation

notíum stellt grundsätzlich keine Dokumentation zu den notíum-Diensten zur Verfügung.

4.3 Allgemeine Einschränkungen

Folgende Handlungen sind dem Kunden untersagt (und dürfen auch keinem Dritten durch den Kunden ge-

stattet werden): (i) Vermietung, Kopie, Übertragung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Timesharing oder

anderweitige Gewährung des Zugangs zum notíum-Dienst an Dritte (mit Ausnahme der in dieser Vereinba-

rung erlaubten Nutzungshandlungen gemäß der Regelung in Ziffer 3.1); (ii) den notíum-Dienst (oder einen

Teil davon) mit einer anderen Webseite, einem anderen Produkt oder einer anderen Dienstleistung als den

oben ausdrücklich erlaubten zu verbinden, oder ihn zu nutzen, um diese bereitzustellen; (iii) öffentliche

Wiedergabe und/oder Verbreitung von Informationen über die Leistung des notíum-Dienstes (die als Ver-

trauliche Informationen von notíum gelten); (iv) Modifizierung oder Erstellung eines vom notíum-Dienst

oder einem Teil davon abgeleiteten Werkes; (v) Reverse-Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung,

Übersetzung oder anderweitiges Bestreben, den Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Algorithmen, Da-

teiformate oder nicht-öffentliche APIs für einen notíum-Dienst zu erhalten oder abzuleiten, sofern nicht aus-

drücklich durch geltendes Recht erlaubt und dann nur nach Vorankündigung an notíum; (vi) Durchbrechen

oder Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen oder der Nutzungskontrolle des notíum-Dienstes; (vii) Verbrei-

tung jedweden Teils des notíum Dienstes mit Ausnahme der Mobilen Apps, wie in dieser Vereinbarung

ausdrücklich gestattet; (viii) Zugriff auf den notíum-Dienst zum Zwecke der Erstellung eines wettbewerbsfä-

higen Produkts oder Dienstes oder der Kopie seiner Funktionen oder Benutzeroberfläche; (ix) Nutzung des

notíum-Dienstes ohne vorherige schriftliche Zustimmung von notíum für Zwecke der Produktbewertung,

des Benchmarkings oder einer anderen vergleichenden Analyse, die zur Veröffentlichung bestimmt ist; und

(x) Entfernung oder Verschleierung von geschützten oder anderen im notíum-Dienst enthaltenen Informati-

onen.

§ 5 Testnutzung, Testabonnement

5.1 Der Kunde kann ein Testabonnement von notíum eingehen. Während dieser Testphase ist es dem Kunden

gestattet, den notíum-Dienst vollständig und vergütungsfrei zu testen. Sofern nichts anderes vereinbart

wurde, beträgt die Dauer der Testphase maximal vier Wochen. Danach entfällt das Nutzungsrecht. Der

Abschluss eines Testabonnements ist lediglich einmal pro Kunde zulässig. Diese Beschränkung gilt auch,

soweit der Vertragspartner eines weiteren Testabonnements eine dritte Person ist, jedoch der Kunde der

ausschließliche Nutzer des Testabonnements ist. Ebenso ist es unzulässig, ein Testabonnement zu dem

alleinigen Zweck abzuschließen, dieses einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

5.2 Besteht der begründete Verdacht, dass ein Kunde versucht, entgegen der Regelung weitere Testabonne-

ments abzuschließen, ist notíum berechtigt, alle bestehenden Testabonnements des Kunden mit sofortiger

Wirkung zu beenden.

5.3 Wünscht der Kunde keine Weiternutzung der notíum-Dienste, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb

der Testphase schriftlich kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit dem Ende der Test-

phase. Erfolgt keine Kündigung, so kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen dem Kunden und notíum

nach § 2 der vorliegenden AGB zustande.

§ 6 KUNDENDATEN UND SICHERHEIT

6.1 Rechte an Kundendaten

Zwischen den Parteien behält der Kunde alle Rechte an den Kundendaten. Der Kunde gewährt notíum

hiermit ein nicht exklusives, weltweites, gebührenfreies Recht, die Kundendaten in dem Umfang zu nutzen,

der für die Bereitstellung des notíum-Dienstes und der damit verbundenen Dienste für den Kunden erfor-

derlich ist.

§ 7 PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich: (i) rechtlich angemessene Datenschutzrichtlinien einzuhalten und seinen Nut-

zern alle erforderlichen Auskünfte zu geben; (ii) alle notwendigen Rechte, Freigaben und Einwilligungen

einzuholen, um die Erfassung, Verarbeitung und Offenlegung von Kundendaten in der in dieser Vereinba-

rung vorgesehenen Weise zu ermöglichen und notíum die in dieser Vereinbarung dargelegten Rechte zu

gewährleisten; (iii) Bedingungen für alle Drittanbieterdienste einzuhalten, die in Verbindung mit dem

notíum-Dienst verwendet werden; und (vii) keine Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass

notíum oder der notíum-Dienst den Bedingungen von Dritten unterliegen (einschließlich Open-Source-Li-

zenzbedingungen). Der Kunde versichert, dass die Erhebung, Nutzung und Offenlegung von Kundendaten

im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich geistigen Eigentums, Daten-

schutz, Datensicherheit und sonstiger Persönlichkeitsrechte. Der Kunde erkennt an, dass notíum die In-

halte nicht überwacht oder überprüft, und dass der Kunde zwischen den Parteien für alle Inhalte verant-

wortlich ist.

§ 8 SUPPORT

notíum stellt werktags während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 7:30 Uhr bis 17 Uhr, im

Folgenden „Servicezeit“) Support per Ticketsystem zur Verfügung. Über das Ticketsystem kann der Kunde

Störungen des notíum-Dienstes melden.

notíum übernimmt die Pflege des notíum-Dienstes, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Stö-

rungen innerhalb angemessener Zeit und stellt dem Kunden Updates und neue Versionen des notíum-

Dienstes nach freiem Ermessen zur Verfügung, sobald diese zur Nutzung freigegeben ist.

§ 9 GEBÜHREN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Gebühren

Für die Nutzung der notíum Dienste wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr pro lizenziertem Nut-

zer ergibt sich direkt aus der Produktseite der Online-Darstellung, sofern keine anderweitigen Vereinbarun-

gen zwischen dem Kunden und notíum auf Basis der vorliegenden AGB getroffen wurden (z. B. über die

Anwendung von Rabatten).

Die Gebühren für die Nutzung der notíum Dienste sind zum Ende eines jeden Monats fällig. Die Zahlung

der Gebühren erfolgt auf monatlicher Basis. Hält der Kunde die unter § 9.2 geregelten Zahlungsbedingun-

gen nicht ein, kann notíum die Zahlung der Gebühren bis zum Ende der aktuellen Abonnementdauer nach

§ 10.2 verlangen.

Die Gebühren werden anhand des tatsächlichen monatlichen Nutzungsumfangs berechnet und entspre-

chend am Ende des Monats dem Kunden in Rechnung gestellt. Dabei wird auf die aktiven Nutzerprofile im

vom Kunden genutzten notíum-Dienst abgestellt. Die Deaktivierung eines Nutzerprofils gilt ab dem Folge-

monat und wird entsprechend für die Berechnung der Gebühren ab dem Monat, der auf den Monat der

Deaktivierung des Nutzerprofils folgt, berücksichtigt.

9.2 Zahlungsbedingungen

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen hat der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen im Wege des

SEPA-Lastschriftverfahren nachzukommen. Hierzu hat der Kunde notíum den Einzug der Gebühren mittels

wiederkehrender Lastschrift zu ermächtigen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Der Lastschrifteinzug

erfolgt am Anfang des auf den Nutzungsmonat folgenden Monat.

Eine Änderung der Bankverbindung hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

§ 10 LAUFZEIT VON ABONNEMENTS

10.1 Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens und wird bis zur Kündigung fortgesetzt.

10.2 Abonnementdauer und Verlängerung

Bei Vertragsschluss gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen eine einmonatige Laufzeit für das

Abonnement. Wenn kein Startdatum vereinbart ist, beginnt das Abonnement, sobald der Kunde für den

notíum-Dienst freigeschaltet wird. Jede Abonnementdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren

Monat, es sei denn eine der Parteien kündigt den Vertrag nach § 11.1 dieser AGB.

§ 11 KÜNDIGUNG

11.1 Kündigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Abonnementdauer in

Textform kündigen. Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die außerordentliche Kün-

digung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt (vgl. § 11.2 dieser AGB).

11.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen. Ein

wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei: (i) einen wesentlichen Verstoß ge-

gen diese Vereinbarung (einschließlich der Nichtzahlung von Gebühren in einem Umfang des Entgeltes für

zwei Monate) nicht innerhalb von dreißig Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt, die genaue Angaben

zum Verstoß enthält; (ii) den Betrieb einstellt ohne einen Nachfolger; oder (iii) wenn der Kunde gegen die

Bestimmungen unter § 4 (Nutzungsrechte) oder § 7 (Pflichten des Kunden) verstößt, oder wenn er wieder-

holt gegen diese Vereinbarung verstößt.

11.3 Beendigungsfolgen

Mit Beendigung dieser Vereinbarung: (i) erlöschen die Lizenzrechte des Kunden, und er muss unverzüg-

lich (a) die Nutzung des/der betreffenden notíum-Dienste(s) (einschließlich der damit verbundenen notíum-

Technologie) einstellen, (b) jegliche notíum-Dokumentation, Passwörter und Zugangscodes und alle ande-

ren Vertraulichen Informationen von notíum, die sich im Besitz, im Gewahrsam oder in der Kontrolle des

Kunden befinden, löschen (oder auf Anfrage von notíum zurückgeben); (ii) erlischt das Recht des Kunden,

auf Kundendaten im jeweiligen notíum-Dienst zuzugreifen, und notíum kann die Kundendaten nach sech-

zig (30) Tagen ab dem Datum der Kündigung löschen; und (iii) stellt notíum auf schriftliche Anfrage inner-

halb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Kündigung eine Kopie der Kundeninhalte in einem bran-

chenüblichen Format zur Verfügung. Kündigt notíum diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß

§ 11.2 (Kündigung aus wichtigem Grund), werden alle Zahlungen für den verbleibenden Teil der Abonne-

mentdauer fällig und sind vom Kunden unverzüglich zu zahlen. Wenn der Kunde diese Vereinbarung ge-

mäß § 11.2 (Kündigung aus wichtigem Grund) aus wichtigem Grund kündigt, erhält der Kunde eine Rück-

erstattung des im Voraus gezahlten Betrags für den gekündigten Teil der maßgeblichen Abonnement-

dauer. Außer in den Fällen, in denen in dieser Vereinbarung ein ausschließlicher Anspruch vorgesehen ist,

können alle Ansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Kündigung oder Aussetzung,

nebeneinander geltend gemacht werden und verdrängen nicht andere Rechte oder Ansprüche, die einer

Partei möglicherweise zur Verfügung stehen.

11.4 Sperrung des Zugangs

notíum kann den Zugang des Kunden zu den notíum-Diensten sperren, wenn: (i) der Kunde mit einer Zah-

lungsverpflichtung um vierzehn oder mehr Tage in Verzug ist; oder (ii) der Kunde nach Benachrichtigung

eine Beschränkung des Nutzungsumfangs überschritten hat. notíum kann auch den Zugang des Kunden

zu den notíum-Diensten sperren, Kundendaten entfernen oder Drittanbieterdienste deaktivieren, wenn

notíum feststellt, dass (a) der Kunde gegen die Bestimmungen unter § 4 (Nutzungsrechte) oder § 7 (Pflich-

ten des Kunden) verstoßen hat, oder (b) eine Sperre erforderlich ist, um Schaden oder eine Haftung ge-

genüber anderen Kunden oder Dritten zu verhindern oder die Sicherheit, Stabilität, Verfügbarkeit oder In-

tegrität des notíum-Dienstes zu wahren. notíum übernimmt keine Haftung für Maßnahmen, die wie oben

beschrieben zulässig sind. Sofern diese Vereinbarung jedoch nicht gekündigt wurde, wird notíum mit dem

Kunden zusammenarbeiten, um den Zugang zum notíum-Dienst unverzüglich wiederherzustellen, sobald

notíum verifiziert hat, dass der Kunde den Grund für die Sperre beseitigt hat.

§ 12 VERTRAULICHE INFORMATIONEN

12.1 Geheimhaltungspflicht

Jede Partei (als empfangende Partei): (i) muss die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertrau-

lich behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung

gestattet; und (ii) darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zur Erfüllung ihrer Verpflich-

tungen und zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden. Jede Partei kann die Vertrau-

lichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Agenten oder Auftragnehmern und mit de-

nen ihrer Verbundenen Unternehmen teilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der

Vertraulichen Informationen haben (was für notíum auch Subunternehmer einschließt), vorausgesetzt,

dass die Partei für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts (§ 12) durch jegliche Empfänger

verantwortlich bleibt und dass diese Empfänger an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die

nicht weniger streng sind als die in diesem Abschnitt dargelegten.

Dieselbe Geheimhaltungspflicht besteht auch für Gegenstände, die Vertrauliche Informationen verkörpern.

Insbesondere darf der Kunde nicht durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen dieses Ge-

genstands („Reverse Engineering“) die darin verkörperte Vertrauliche Information erlangen.

12.2 Ausschlüsse

Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für (und Vertrauliche Informationen beinhalten nicht) Informati-

onen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) der

empfangenden Partei vor Erhalt der Vertraulichen Informationen bekannt waren; (iii) die empfangende Par-

tei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat; oder (iv) von

der empfangenden Partei erarbeitet werden, ohne die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Par-

tei zu verwenden. Eine Partei kann auch die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem ge-

setzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, sie informiert

die andere Partei im Voraus (sofern gesetzlich zulässig) und unterstützt die andere Partei bei allen Bemü-

hungen, eine vertrauliche Behandlung der Informationen zu erhalten.

12.3 Vertragsstrafe

Im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht kann die jeweilige Partei die Zahlung einer an-

gemessene Vertragsstrafe von der jeweils anderen Partei verlangen, deren Höhe von der jeweiligen Partei

nach billigem Ermessen zu bestimmen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, im

Rahmen bis 25.000,- Euro.

§ 13 NOTÍUM-TECHNOLOGIE

13.1 Eigentum und Updates

Dies ist eine Abonnementvereinbarung für den Zugang zum notíum-Dienst und dessen Nutzung. Der

Kunde erkennt an, dass er nur ein begrenztes Recht zur Nutzung des notíum-Dienstes erhält und dass

keine Eigentumsrechte auf den Kunden übertragen werden. Dies ist kein Leasing- oder Mietvertrag über

Computersoftware. Der notíum-Dienst wird als Online-Produkt gehostet und ist über Web-Apps zugänglich.

Dementsprechend erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er kein Recht hat, eine Kopie der Software

hinter einem notíum-Dienst zu erhalten, und dass notíum nach eigenem Ermessen Updates, Bugfixes, Än-

derungen oder Verbesserungen am notíum-Dienst vornehmen kann. Der Kunde stimmt zu, dass notíum

(oder seine Lieferanten) alle Rechte für die notíum-Technologie (die Vertrauliche Informationen von notíum

darstellt) behält und alle Lizenzen behält, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt wurden.

13.2 Feedback

Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, notíum Vorschläge, Kommentare, Verbesserungen, Informatio-

nen, Ideen oder andere Rückmeldungen oder damit zusammenhängende Materialien zur Verfügung zu

stellen (zusammen „Feedback“), gewährt der Kunde notíum hiermit ein weltweites, unbefristetes, unwider-

rufliches, unterlizenzierbares, gebührenfreies Recht und die Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Offenle-

gung, Lizenzierung, Verbreitung und Verwertung von Feedback in irgendeiner Weise ohne Verpflichtung,

Zahlung oder Einschränkung aufgrund von Rechten am geistigen Eigentum oder sonstigen Rechten; je-

doch wird notíum den Kunden nicht als Quelle des Feedbacks ausweisen. Feedback wird zur Vertraulichen

Information von notíum und nichts in dieser Vereinbarung schränkt das Recht von notíum ein, Produkte

unabhängig zu verwenden, zu entwickeln, zu bewerten oder zu vermarkten, unabhängig davon, ob Feed-

back integriert ist oder nicht.

§ 14 FREISTELLUNG

14.1 Freistellung durch notíum

14.1.1 notíum verpflichtet sich, den Kunden gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter zu verteidi-

gen und von diesen freizustellen, die sich ergeben aus einer Verletzung von EU-mitgliedstaatlichen

Patenten, Urheberrechten, Marken oder Geschäftsgeheimnissen durch den notíum-Dienst selbst,

wie von notíum zur Verfügung gestellt, und durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung genutzt,

sofern notíum die Verletzung zu vertreten hat. Als Reaktion auf Ansprüche aus Verletzung oder auf

mögliche Ansprüche aus Verletzung, falls durch Vergleich oder gerichtliche Verfügung erforderlich

oder falls notíum die Handlungen als erforderlich zur Vermeidung von wesentlicher Haftung erach-

tet, kann notíum nach eigenem Ermessen (i) sich eine Lizenz für den betroffenen Teil des notíum-

Dienstes beschaffen; (ii) den notíum-Dienst dergestalt modifizieren, dass eine Verletzung vermie-

den wird, aber der notíum-Dienst im Wesentlichen gleichwertig ist; oder (iii) diesen Vertrag kündi-

gen und alle im Voraus gezahlten Abonnementgebühren für den gekündigten Teil der maßgebli-

chen Abonnementdauer an den Kunden zurückerstatten. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmun-

gen, ist notíum nicht gemäß diesem § 14.1.1 verpflichtet, soweit die Verletzungen Ergebnis sind

von (a) Drittanbieterdiensten oder Kombinationen mit diesen; (b) Modifikationen des notíum-Diens-

tes durch eine andere Partei als notíum oder die Subunternehmer von notíum; oder (c) Nutzung

eines notíum-Codes der nicht der jeweils aktuellen Version entspricht. Die in diesem § 14.1.1 ge-

nannten Verpflichtungen von notíum sind auch nicht anwendbar bei Verstoß gegen diese Vereinba-

rung; in Bezug auf Kundendaten oder den in den Kundendaten enthaltenen Inhalt oder enthaltenen

Informationen.

14.1.2 § 14.1.1 enthält die einzigen und ausschließlichen Ansprüche des Kunden und die einzige Haftung

von notíum oder der Lieferanten, Organe, gesetzliche Vertreter, Direktoren, Mitarbeiter, Gesell-

schafter, Auftragnehmer oder Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen von notíum in Bezug auf

Ansprüche aus Verletzung von geistigem Eigentum.

14.2 Freistellung durch den Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, notíum gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter zu verteidigen und

von diesen freizustellen, die sich auf Grundlage von Kundendaten oder einer Verletzung oder angeblichen

Verletzung der Bestimmungen unter § 7 (Pflichten des Kunden) ergeben.

14.3 Verfahren

Die Verteidigungs- und Freistellungspflichten jeder Partei gelten unter der Voraussetzung, dass die zur

Freistellung verpflichtete Partei: (i) die schriftliche Mitteilung bezüglich einer Forderung unverzüglich erhält;

(ii) das ausschließliche Recht hat, die Untersuchung, Verteidigung und Beilegung der Forderung zu kon-

trollieren und zu leiten; und (iii) jede vernünftigerweise erforderliche Unterstützung der freigestellten Partei

auf Kosten (in Bezug auf angemessene Auslagen) der zur Freistellung verpflichteten Partei erhält. Die zur

Freistellung verpflichtete Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei

keine Vergleiche abschließen, wenn der Vergleich erfordern würde, dass die freigestellte Partei ein Ver-

schulden zugibt, Beträge zahlt, die die zur Freistellung verpflichtete Partei im Rahmen dieses Abschnitts

zahlen muss, oder andere Maßnahmen (als in Bezug auf den notíum-Dienst oder Funktionen) ergreift oder

unterlässt. Die freigestellte Partei kann auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand

an einer Klage teilnehmen.

§ 15 BESCHAFFENHEITSVEREINBARUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

15.1 Sollbeschaffenheit

Während der Abonnementdauer gewährleistet notíum gegenüber dem Kunden, dass: (i) der notíum-Dienst

im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem online verfügbaren Benutzerhandbuch betrieben wird von

notíum bereitgestellt werden; und (iii) notíum sich wirtschaftlich angemessen bemühen wird, den notíum-

Code frei von Viren bereitzustellen, bevor er dem Kunden zur Verfügung gestellt wird (zusammenfassend

die „Sollbeschaffenheit“). Der Kunde muss notíum innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Entdeckung

schriftlich benachrichtigen und einen kurzen Hinweis auf die geltende Sollbeschaffenheit sowie eine detail-

lierte Beschreibung der möglichen Verletzung beifügen.

Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht einseitig durch Minderung der Gebühr durchsetzen, soweit

keine Verständigung mit dem notíum über die Höhe der Minderung erzielt werden kann. Bereicherungs-

rechtliche- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Macht der Kunde innerhalb dieser Frist einen rechtmäßigen Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber

notíum geltend, wird notíum nach eigenem Ermessen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unter-

nehmen, um den betroffenen Teil des notíum-Dienstes zu reparieren oder die Dienstleistungen erneut zu

erbringen (falls zutreffend), oder, wenn notíum feststellt, dass diese Art der Nacherfüllung wirtschaftlich

nicht vertretbar ist, kann jede Partei diesen Vertrag mit unverzüglicher schriftlicher Mitteilung kündigen. Bei

Kündigung aufgrund einer fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung nach diesem Abschnitt erhält der Kunde

eine Rückerstattung aller vorausbezahlten Abonnementgebühren für den gekündigten Teil der jeweiligen

Abonnementdauer. Die in diesem Abschnitt dargestellten Ansprüche sind die einzigen und ausschließli-

chen Ansprüche des Kunden (und die einzige Haftung von notíum) zur Beseitigung von Mängeln; daneben

haftet notíum nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch einen Mangel verursacht

wurde, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart wurde und nur im Rahmen der vereinbarten

Haftungsbeschränkung.

Ungeachtet des Vorstehenden umfasst die Sollbeschaffenheit nicht und notíum haftet nicht für: (a) Fehler

in oder resultierend aus Drittanbieterdiensten; (b) Missbrauch oder Nichtbefolgung der Dokumentation

durch den Kunden; (c) Änderungen oder Dienstleistungen durch andere Personen als notíum oder seine

Subunternehmer; oder (d) jede Version des notíum-Codes, die nicht die jeweils neueste Version ist.

15.2 Negative Beschaffenheitsvereinbarung

Mit Ausnahme der vorstehend genannten Sollbeschaffenheit werden die gesamte notíum-Technologie und

die damit verbundenen Dienste „wie sie sind“ und „nach Verfügbarkeit“ zur Verfügung gestellt. Weder

notíum noch seine Lieferanten übernehmen andere ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder

sonstige Gewährleistungen oder Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung

der Marktgängigkeit, des Eigentums, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung

von Rechten. notíum gibt keine anderen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, dass die

notíum-Technologie den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht, dass die Kundendaten

korrekt, vollständig oder verlustfrei erhalten werden, oder dass die notíum-Technologie rechtzeitig, unun-

terbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. notíum garantiert oder gewährleistet nicht, dass die Sicher-

heitsmaßnahmen fehlerfrei sind und ist nicht verantwortlich oder haftbar für unbefugten Zugriff, der außer-

halb der angemessenen Kontrolle von notíum liegt. notíum ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar

für Drittanbieterdienste oder Nicht-notíum-Dienste (einschließlich Verzögerungen, Unterbrechungen, Über-

tragungsfehler, Sicherheitsausfälle und andere durch diese Elemente verursachte Probleme), für Regu-

lierte Daten, die vom Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, oder für

die Erfassung oder Verwendung und Offenlegung von Kundendaten, die durch diese Vereinbarung geneh-

migt wurden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die verschuldensunabhängige Haftung von

notíum im Rahmen von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsab-

schluss vorhandene Mängel ausgeschlossen ist. notíum haftet für solche Mängel und Verstöße nur, wenn

notíum schuldhaft gehandelt hat (Vertretenmüssen) und nur gemäß der in dieser Vereinbarung vereinbar-

ten Haftungsbeschränkungen. Ferner ist das Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels gemäß § 536a

Absatz 2 BGB ausgeschlossen.

§ 16 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

16.1 Haftung

Soweit in diesem § 16 (insbesondere in § 16.3) nicht anders geregelt, haften die Parteien und ihre Liefe-

ranten nur für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ord-

nungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die an-

dere Partei regelmäßig vertrauen kann („Kardinalpflicht“) und haften die Parteien und ihre Lieferanten der

Höhe nach nur für den Schaden, der typischerweise vorhersehbar ist. Im Übrigen ist eine Haftung ausge-

schlossen.

16.2 Haftungsbeschränkung

Die Parteien vereinbaren, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden für alle Schäden unter diesem

Vertrag, die von der haftenden Partei und ihren Lieferanten verursacht werden, den Betrag nicht über-

steigt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs an

notíum für die betroffenen notíum-Dienste oder damit verbundene Dienstleistungen gezahlt hat. Dieser

§ 16.2 gilt jedoch nicht für: (i) Verteidigungskosten und Schadensersatz, die von einer zur Freistellung ver-

pflichteten Partei an Dritte gemäß § 14 (Freistellung) zu zahlen sind; und (ii) Zahlungsverpflichtungen des

Kunden, wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen.

16.3 Ausnahmen

Keine der Beschränkungen unter § 16 schließt die Haftung einer der Parteien für Schäden aus, die unmit-

telbar entstehen aus: (i) Vorsatz; (ii) grober Fahrlässigkeit; (iii) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper

und Gesundheit; (iv) Verletzung einer Garantie, die ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet werden muss;

oder (v) zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 17 DRITTANBIETERDIENSTE

Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Drittanbieterdienste in Verbindung mit den notíum-Diensten zu nutzen,

können diese Produkte auf die Kundenumgebung des notíum-Dienstes zugreifen, einschließlich der Kundenda-

ten. Sofern nicht anders vereinbart, unterstützt notíum keine Drittanbieterdienste und lehnt jede Verantwortung

und Haftung für diese Elemente und ihren Zugriff auf die notíum-Dienste ab, einschließlich der Änderung, Lö-

schung, Offenlegung oder Erfassung von Kundendaten. notíum übernimmt weder eine Garantie noch eine sons-

tige Haftung für diese Drittanbieterdienst. notíum ist in keiner Weise verantwortlich für Kundendaten, sobald sie

vom Kunden oder unter Anweisung oder Kontrolle des Kunden übertragen, kopiert oder aus den notíum-Diensten

entfernt wurden.

§ 18 ALLGEMEINES

18.1 Abtretung

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung sowie Rechte und Pflichten unter dieser ohne die vorherige

schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei diese Vereinba-

rung sowie die Rechte und Pflichten hierunter ohne Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Re-

organisation, Übernahme oder sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögens-

werte oder stimmberechtigten Wertpapiere abtreten kann. Jeder Versuch, diese Vereinbarung sowie der

Rechte und Pflichten hierunter zu übertragen oder abzutreten, außer wenn dies ausdrücklich genehmigt

wurde, ist ungültig. Diese Vereinbarung ist bindend und gilt zugunsten der zulässigen Rechtsnachfolger

und Zessionare jeder Partei.

18.2 Mitteilungen

Jede Mitteilung oder Kommunikation im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde

muss alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich Mitteilungen über Verstöße gegen

diese Vereinbarung sowie Gewährleistungs- und Freistellungsansprüche) per Post an notíum senden.

notíum kann auch betriebliche Mitteilungen den notíum-Dienst betreffend oder andere geschäftsbezogene

Mitteilungen durch deutlich sichtbare Veröffentlichung der Mitteilung auf dem notíum-Dienst bereitstellen.

Jede Partei stimmt dem Erhalt elektronischer Mitteilungen zu.

18.3 Werbung

Sofern nicht anders festgelegt, kann notíum den Namen, das Logo und die Marken des Kunden verwen-

den, um den Kunden auf der Webseite von notíum und anderen Marketingmaterialien als notíum-Kunden

aufzuführen.

18.4 Subunternehmer

notíum kann Subunternehmer einsetzen und ihnen gestatten, die notíum gewährten Rechte auszuüben,

um den notíum-Dienst und die damit verbundenen Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung

zu stellen, einschließlich z.B. des Hosting-Dienstes von notíum. Vorbehaltlich aller Bestimmungen und Be-

dingungen dieser Vereinbarung bleibt notíum jedoch verantwortlich für: (i) die Einhaltung der Bedingungen

dieser Vereinbarung durch ihre Subunternehmer; und (ii) die Gesamtleistung der notíum-Dienste, falls und

wie in dieser Vereinbarung gefordert. Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten können zusätzli-

chen Bestimmungen unterliegen, siehe den entsprechenden AVV für weitere Einzelheiten.

18.5 Unabhängige Vertragspartner

Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet

kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Agenturverhältnis. Keine der Parteien ist

befugt, die andere Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verpflichten oder Verpflichtungen im

Namen der anderen Partei einzugehen.

18.6 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Verein-

barung, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer

angemessenen Kontrolle liegen, wie z.B. Streik, Epidemien, Pandemien, Blockade, Krieg, Terroranschlag,

Unruhen, Naturkatastrophen, Ausfall oder Einschränkung von Stromversorgung, Telekommunikation oder

von Datennetzen und -diensten, oder Regierungsmaßnahmen.

18.7 Export

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Export- oder Importgenehmigungen für die Nutzung

der notíum-Dienste und für Kundendaten einzuholen.

18.8 Updates

Während einer Abonnementdauer kann notíum die Datenschutzerklärung und diese AGB nach eigenem

Ermessen aktualisieren, um Prozessverbesserungen oder Änderungen der Verfahren zu berücksichtigen.

Soweit eine Aktualisierung dieser AGB die Rechte des Kunden oder des Nutzers ändert wird notíum diese

über die Aktualisierung informieren. Die aktualisierten AGB werden dem Kunden oder dem Nutzer gegen-

über wirksam, wenn er der Aktualisierung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information

wiederspricht.

18.9 Änderungen, Verzichtserklärungen

Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von einer vertretungs-

berechtigten Person jeder Partei durchgeführt werden. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinba-

rung und einer Bestellung hat diese Vereinbarung Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes be-

stimmt ist. Eine Verzichtserklärung wird nicht implizit aus dem Verhalten oder dem Versäumnis, Rechte

aus dieser Vereinbarung durchzusetzen oder auszuüben, abgeleitet. Verzichtserklärungen müssen schrift-

lich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person der verzichtenden Partei ausgefertigt werden.

18.10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder

werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. notíum und der Kunde

sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame oder nicht durch-

setzbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommend wirksame und durchsetz-

bare Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Inhaltes dieser Vereinbarung

herbeigeführt wird. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

18.11 Keine Rechte Dritter

Diese Vereinbarung verleiht keinem Dritten das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzuset-

zen. Der Kunde erkennt an, dass jede Bestellung nur die Nutzung durch und für die in der Bestellung ge-

nannte(n) juristische(n) Person(en) erlaubt.

18.12 Vollständige Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den

Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mittei-

lungen, Angebote und Erklärungen in Bezug auf die notíum-Technologie oder einen anderen Gegenstand,

der unter diese Vereinbarung fällt. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über

Verträge über den internationalen Warenkauf gelten nicht für diesen Vertrag. Alle vom Kunden gestellten

Bedingungen (auch im Rahmen einer Bestellung des Kunden oder einer anderen vom Kunden verwende-

ten Geschäftsform) dienen nur zu Verwaltungszwecken und haben keine Rechtswirkung. Es können meh-

rere Ausfertigungen dieser Vereinbarung unterzeichnet werden, auch in elektronischer Form, von denen

jede als Original gilt und alle Ausfertigungen zusammen ein und dieselbe Vereinbarung bilden.

18.13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-

schluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammen-

hang mit dieser Vereinbarung, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen, ist Bielefeld.